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Wahlen der Pfarrgemeinderäte und der Kirchenvorstände im Kirchspiel

Samstag, 10. November 2018, und Sonntag, 11. November 2018

Die endgültigen Kandidatenlisten für die Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen hängen
in den Kirche bzw. Schaukästen aus.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
Da in der Pfarrgemeinde das Familienwahlrecht eingeführt ist, sind für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat darüber hinaus alle Gemeindemitglieder unter
16 Jahren wahlberechtigt. Das Stimmrecht für diese Gemeindemitglieder wird stellvertretend durch die katholischen Eltern ausgeübt. Sie erhalten für jedes wahlberechtigte Kind unter 16 Jahren einen gesonderten Stimmzettel. Die auf diesem Stimmzettel angekreuzten Namen zählen jeweils als halbe Stimme.

Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Anträge auf Ausstellung eines Briefwahlscheines liegen rechtzeitig in der Kirche aus und können ausgefüllt im Pfarrbüro abgegeben werden.

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